'''Förderprogramme''' sind durch die aufgestellte verbindliche Regeln, die die Förderzwecke öffentlicher durchsetzen sollen. Sie schaffen Rahmenbedingungen, unter denen öffentliche Förderungen beantragt werden können, um auf ausgeschriebenen Gebieten geförderte Projekte durchführen zu können.
Allgemeines
Förderprogramme geben den interessierten Kreisen Auskunft über Förderzwecke, Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen. Sie sind bei der Förderung einzuhalten und werden Bestandteil der Kreditbedingungen. Der Bund erfüllt nachGG eine ihm obliegende verfassungsrechtliche Förderaufgabe, indem er den Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden/ gewährt, die
- zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder
- zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder
- zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums
erforderlich sind. Der Bund kann im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.
Beispiele für nationale Förderprogramme
- Deutsche Forschungsgemeinschaft, Forschungsförderung in Deutschland
- Endogene Regionalentwicklung, Strukturentwicklungsprogramm in Österreich
- Katastrophenfonds, eine Geldreserve zur Wiederherstellung nach Schäden durch höhere Gewalt in Österreich
- Nationale Klimaschutzinitiative
- e
- Studienstiftung des deutschen Volkes, Begabtenförderung in Deutschland
Beispiele für
- Forschungsrahmenprogramm
- INTERREG
- Kopernikus, Rahmenprogramm der für weitere Forschungsprogramme
- Strukturfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Kohäsion
Siehe auch
- en
- Hausbank
- (EIB)
Weblinks
- auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft
- ? Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Strukturfonds
- EIB ? Europäische Investitionsbank
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